Zur Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwertes. Sämtliche Grundstücke sind auf den 01.01.2022 zu bewerten. Hier kommt wahrlich ein Monstrum auf uns zu. Eines kann ich dazu schon mal auf gar keinen Fall raten – zu lange zu warten. Denn beispielsweise ein Einfamilienhaus ist nicht wie gewohnt mit dem einschlägigen Sachwertverfahren zu bewerten, sondern mit einem Ertragswertverfahren. Wenn Sie hier Unterstützung benötigen melden Sie sich gerne.